Internationale Konventionen und EU-Recht greifen direkt auf das nationale Recht, weshalb ihre Kenntnis und Anwendung der vertretenen Mandantschaft oftmals zu Vorsprüngen in Verhandlungen und Verfahren verhelfen kann.

Die internationale Verknüpfung vor allem in der EU nimmt rasant zu und bringt zunehmende Verflechtungen im persönlichen wie wirtschaftlichen Bereich.

Die wirtschaftliche Globalisierung benötigt eine angemessene rechtliche Begleitung in Fragen des anzuwendenden Rechtes, den Schiedsgerichtsklauseln und der Bestimmung des Gerichtsstandes.

Die Kenntnis der Sprache des Mandanten und der abgefassten Dokumente ist ein wesentlicher Garant für einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens.

 

ARBEITSGRUPPE DEUTSCH – ITALIENISCHES ERBRECHT

Als Rechtsanwälte haben wir einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt auf das internationale Erbrecht gelegt. Gemeinsam mit unseren deutschen Kollegen haben wir eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, welche sich derzeit aus vier Berufsträgern (Avvocati und Rechtsanwälten) zusammensetzt. Wir bearbeiten regelmäßig grenzüberschreitende Erbfälle und machen uns dabei das erbrechtliche Spezialwissen des jeweiligen Kollegen zunutze. Darüber hinaus sind wir sowohl in Italien, als auch in Deutschland auftretungsberechtigt. Für unsere deutsch- italienischen Mandanten bedeutet dies, dass sie nur eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen müssen, ihre Ansprüche aber problemlos in Italien oder Deutschland gerichtlich durchsetzen können.
Im Rahmen unserer Expertise beachten wir selbstverständlich auch die steuerrechtlichen Aspekte wie Doppelbesteuerung, Freibeträge usw. wenn wir im Rahmen einer Nachfolgeplanung für unsere Mandanten tätig sind. Diese Expertise kombinieren wir mit einem gut funktionierenden Netzwerk von Freiberuflern (Anwälte, Notare u. Steuerberater), welche ihre Urkunden in der jeweiligen Landessprache abfassen. Im Wesentlichen sind wir in den nachfolgenden Bereichen tätig:

Länderspezifisches Erbrecht:

  • Gestaltung von Testamenten nach dt. oder ital. Recht
  • Gestaltung von Erbverträgen nach dt. Recht
  • Pflichtteilsklagen / Pflichtteilsprozesse / Herabsetzungsklagen
  • Auflösung von Erbgemeinschaften
  • Erbteilungsklagen / Teilungsverfahren
  • Gründung von Trusts, Stiftungen und Familienvermögen
  • Unternehmensnachfolge

Internationales Erbrecht:

  • Wahl eines ausländischen Erbstatus
  • Rechtswahl bei internationalen Ehen- und Partnerschaften
  • Forum shopping
  • Gestaltung von Internationalen Testamenten
  • Gestaltung von Fremdrechtserbscheinen
  • Deutsch-Italienische Nachlassabwicklungen und Testamentsvollstreckungen
  • Nachlassabwicklung im Ausland belegener Immobilien

Erbschaft- und Steuerrecht:

  • Erstellung ihrer Erbschaftsmeldung und Besteuerungserklärung
  • Nachlassplanung unter Beachtung der gesetzlichen Freibeträge
  • Vermögenstransfer zu Lebzeiten